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Masken für Anwendungen im medizinisch- /pflegerischen Bereich

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz MNS

nach EN 14683:2019-6, keine persönliche Schutzausrüstung

Typ I: Filterleistung ≥ 95%, Atemwiderstand ≤ 40 Pa/cm²

Typ II: Filterleistung ≥ 98%, Atemwiderstand ≤ 40 Pa/cm²

Zwar schützt entsprechender Mund-Nasen-Schutz MNS bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske, dies ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung bei MNS. Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Tröpfchen und Aerosolen. Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direkten Auftreffen größerer Tröpfchen des Gegenübers schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen. 


Partikelfiltrierende Halbmasken FFP

nach DIN EN 149:2001-10, persönliche Schutzausrüstung

FFP I: Filterleistung ≥ 80%, Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 22%. Keine Empfehlung zur Behandlung und Pflege von SARS-CoV-2 Patient*innen!

FFP II: Filterleistung ≥ 94%, Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 8%

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung und Pflege von Patient*innen mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2 Masken sowie FFP3 Masken.

FFP III: Filterleistung ≥ 99%, Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 2%

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung und Pflege von Patient*innen mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2 Masken sowie FFP3 Masken.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage bezüglich der Eindämmung von Covid-19 gelten Partikelfiltrierende Halbmasken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, ggf. auch in Deutschland als verkehrsfähig, auch wenn diese keine CE/NE-Kennzeichnung tragen.

Land/Region Bezeichnung nach Norm
Europa FFP EN 149-2001
United States/Kanada N95 NIOSH-42CFR84
Australia/New Zealand P2 AS/NZA 1716:2012
Japan DS

Partikelfiltrierende Halbmasken sind mit Maskenstempelungen zu Hersteller, Maskentyp und geprüfter Norm versehen. Mischungen von Maskentyp und geprüfter Norm sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Bei Masken aus vorgenannten Regionen sollte dies eigentlich ausgeschlossen sein.

Aber wie ist mit der (am meisten angebotenen) Maske KN95 umzugehen?

KN95 ist die Bezeichnung einer filtrierenden Halbmaske nach chinesischer Norm GB2626-2006. Diese Masken gelten für den medizinisch-/pflegerischen Bereich in Deutschland als nicht verkehrsfähig. Für den Zeitraum zur Bewältigung der aktuellen Covid-19 Krisenlage kann bei definierten Prüfstellen in Deutschland ein befristetes Zertifikat zur Tauglichkeit im medizinisch-/pflegerischen Bereich beantragt werden. 

Zum anderen gibt es chinesische Prüfstellen deren Prüfungen von deutschen Behörden anerkannt sind. Durch diese Anerkennung können filtrierenden KN95-Masken auch im medizinisch-/pflegerischen Bereich eingesetzt werden. 

Was ist bei KN95-Masken zu beachten:

Das wichtigste: Eine KN95 Maske ist keine FFP2-Maske. Der Versuch beide Masken gleichzustellen wäre irreführend. Die Maske hat als Minimum eine Stempelung vom Hersteller, Maskentyp und geprüfter Norm. Eine Mischung in der Stempelung von Normen und Typen geht nicht. Entweder Typ FFP2 und Norm EN149-2001 oder Typ KN 95 und Norm GB2626-2006. Nachfolgend einige Beispiele wie eine Stempelung nicht aussehen sollte: 

  • KN95 und EN 149-2001
  • KN95 und FFP2 und EN 149-2001
  • KN95 und FFP2 und EN 149-2001 und GB2626-2006
  • FFP2 und GB2626-2006

Ein Test-Report sollte zwingend vorgelegt werden können. Der Test-Report ist idealerweise durch ein Institut erstellt worden, welches bei der CNAS (Nationale Stelle für Konformitätsbewertungen in China) gelistet ist.